Erbrecht Dortmund
Testament, Erbvertrag, Hausstand
Bei dem Erbrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Übergang von Eigentum oder Vermögen eines verstorbenen Menschen auf andere Personen regelt. Im Todesfall einer Person kommt unweigerlich die Frage auf, was mit dem Vermögen des Verstorbenen passiert. Häufig kommt es im Zuge der Testamentsvollstreckung zu Streitigkeiten unter den jeweiligen Erben. Bei diesen Erbauseinandersetzungen können wir Sie unterstützen! Wir sorgen dafür, dass Sie den Teil zugesprochen bekommen, der Ihnen rechtlich zusteht. Dem Erblasser steht es offen, in seinem Testament die Verteilung des Erbes festzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass die Rechtsnormen des Erbrechts festlegen, dass die nächsten Angehörigen nicht leer ausgehen dürfen. Sollten die nächsten Angehörigen nicht im Testament berücksichtigt sein, steht diesen der sogenannte Pflichtteil zu. Damit der letzte Wille des Verstorbenen im Sinne des Erblassers verwirklicht werden kann, ist es möglich einen sogenannten Testamentsvollstrecker zu ernennen. Ob eine Testamentsvollstreckung immer sinnvoll ist, oder im Falle von Fragen zur Formulierung eines Testaments, können Sie mich jederzeit aufsuchen. Personen, die durch das Testament zum Testamentsvollstrecker ernannt werden, sind nicht verpflichtet, dieses Amt anzunehmen. Die Vollstreckung des Testaments kann auch von einem fachkundigen Anwalt für Erbrecht übernommen werden. |
Erbrecht Dortmund - Verfügung von Todes wegen
Der Erblasser kann die Erbfolge auch selbst durch Testament oder Erbvertrag regeln. Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern) können den Pflichtteil verlangen, wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht genannt werden. Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und kann nur unter den engen Voraussetzungen entzogen oder beschränkt werden.
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Erbrecht Dortmund - Gesetzliches Erbrecht
Für den Fall, dass weder ein Testament noch ein Erbvertrag aufgesetzt wurden, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Dann erben die Verwandten des Erblasers, wobei sich je nach Ordnung (1. 2. 3. ...) – also ob es Kinder des Erblassers oder beispielsweise dessen Eltern sind – entscheidet, wer genau erbt. Kann kein gesetzlicher Erbe ermittelt werden oder möchte der letztmögliche Erbe das Erbe möglicherweise nicht antreten, geht das Erbe automatisch an den Staat.
Erbrecht Dortmund - Beerdigungskosten
Die Kosten der Bestattung trägt der Erbe, während die Bestattungspflichtigen (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister) für die ordnungsgemäße Bestattung des Leichnams zuständig sind. Bestattungspflicht und Erbrecht sind nicht miteinander verbunden, die Erben haben kein Bestimmungsrecht über die Durchführung der Bestattung und können auch mit einer Ausschlagung des Erbes nicht von der Bestattungspflicht entbunden werden.