Arbeitsrecht Mobbing – Kamen

Was mache ich bei Mobbing? Die Kanzlei Gebauer vertritt Sie bei Mobbing!

Verzweifelte Frau vor ihrem Laptop

Was bedeutet eigentlich Mobbing und wann kann man überhaupt von Mobbing sprechen?

Was ist Mobbing? Dadurch, dass in unterschiedlicher Weise „gemobbt“ werden kann, ist es schwierig eine genaue Definition zu finden. Im Arbeitsleben kann man jedoch von Mobbing ausgehen, wenn jemand fortgesetzt schikaniert, aber auch absichtlich benachteiligt wird. Dabei kann das Mobbingverhalten sowohl verbal, z. B. durch Beschimpfungen, nonverbal z. B. durch Vorenthalten von Informationen, physisch, z. B. durch Anwendung körperlicher Gewalt, aber auch psychisch, z. B. durch permanentes Ignorieren geschehen. Doch nicht jede spannungsgeladene Situation am Arbeitsplatz stellt unbedingt Mobbing dar. Sowohl das hierarchische Mobbing, also durch den Chef, als auch das horizontale Mobbing, also Mobbing unter Kollegen, halten sich die Waage.

Welche Folgen hat Mobbing für die Opfer und für den Betrieb?

Macht Mobbing krank? Die negativen Folgen des Mobbings wirken sich überwiegend sowohl auf die Gesundheit, als auch auf die berufliche und private Situation des Opfers aus.

Das Mobbingopfer geht meist schon mit Bauchschmerzen zur Arbeit und versucht sich so weit wie möglich vom Mobber fernzuhalten. Leistungs- und Denkblockaden entstehen. Aufgrund von Konzentrationsmängeln wird die Arbeit mitunter fehlerhaft ausgeführt.
Ein länger anhaltendes Mobbing kann sogar zur Erwerbsunfähigkeit des Opfers führen.

Unter diesen Folgen „leidet“ dann auch der Betrieb. Mangelnde Produktivität des Mobbingopfers und eine sich überwiegend anschließende Arbeitsunfähigkeit belasten den gesamten Betrieb.

Gibt es Schutz- bzw. Strafgesetzte gegen Mobbing? Und was kann das Mobbingopfer überhaupt unternehmen?

Wie wehre ich mich gegen Mobbing? Es gibt es Möglichkeiten, um gegen die mobbende Person vorzugehen. So ist zunächst der Arbeitgeber verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre eines jeden Arbeitnehmers zu schützen. Sollte dieser entweder nicht reagieren oder von ihm selbst Mobbing ausgehen, so können Unterlassungsverfügungen oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Die Arbeitsgerichte sind mittlerweile auf derlei Sachverhalte sensibilisiert. Das Mobbingopfer sollte aber ein sog. „Mobbingtagebuch“ führen und die Mobbingereignisse genauestens protokollieren, um entsprechende Nachweise führen zu können. Ebenso hilft das Ansprechen von nicht involvierten Arbeitnehmern, die als Zeugen in einem möglicherweise notwendigen arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Verfügung stehen können. Sollte ein Betriebs- bzw. Personalrat bestehen, so kann auch dieser eingeschaltet werden. Wird einem Kollegen bzw. einer Kollegin Mobbing nachgewiesen, so hat der Arbeitgeber diese entweder zu versetzten oder ihr sogar zu kündigen.

Das Mobbingopfer sollte auf gar keinen Fall warten, um gegen den „Mobber“ vorzugehen und rechtzeitig uns zurate ziehen.

 

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