Internetrecht Urheberrecht Dortmund
Rechtsanwalt Gebauer betreut Mandanten aus Dortmund im Internetrecht und Urheberrecht. Die Tätigkeit besteht dabei, sie gegenüber den Forderungen von Personen auf Unterlassung eines Handelns zu vertreten. Dabei geht es um das Filesharing, das Recht am Foto und Bild oder Schadensersatz bei Streamingverstößen.
Internetrecht Urheberrecht Dortmund - Streaming Schadensersatz
Wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt, so berechnet sich der Schadensersatz grundsätzlich danach, was Sie für die Nutzung hätten zahlen müssen. Dabei können Beträge von bis zu 200 € ausgeurteilt werden. Andere Gerichte gehen von einem Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 3000 € für ein kopiertes Musikalbum aus. Man muss also entsprechend argumentieren, um einen geringeren Schadensersatz zu vereinbaren. |
Internetrecht Urheberrecht Dortmund - Filesharing Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst und die Formulierungen sind für Sie schlichtweg nachteilig. In einem solchen Fall sollte die Erklärung verändert werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Wichtig ist, dass die Unterlassungserklärung fristgerecht bei der Gegenseite eingeht. Ansonsten besteht das Risiko, dass eine einstweilige Verfügung beantragt wird. Wenn Sie die Befürchtung haben, dass Sie mehrere Werke über eine Tauschbörse angeboten haben und / oder ihr Netzwerk nicht richtig abgesichert ist, so sollten Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung für andere Werke abgeben. Dies ist auch sinnvoll, wenn in dem Werk weitere Werke enthalten sind, die separat abgemahnt werden könnten. Dies ist oftmals leider der Fall, wenn bei einem Film Musikstücke enthalten sind. |
Internetrecht Urheberrecht Dortmund - Recht am Foto und Bild
AbmahnungWenn Sie abgemahnt worden sind, prüfen Sie zunächst einmal, ob die Anforderungen des Urhebergesetzes vorliegen. Danach sind Name oder Firmenbezeichnung des Verletzten anzugeben, die Verletzung ist genau zu bezeichnen und die geltend gemachten Zahlungsansprüche nach Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen darzulegen. Wenn die Abmahnung unwirksam ist, besteht weder ein Anspruch auf Unterlassung noch müssen Sie die Rechtsanwaltskosten tragen. LöschungWenn Sie ein Bild beseitigen müssen, so sollten Sie darauf unbedingt Acht geben, dass das Bild nicht nur augenscheinlich von der Webseite entfernt wird, sondern die Bilddatei als solche muss so gelöscht sein, dass sie unter keinen erdenklichen Umständen aufgerufen werden kann. Wenn die Bilddatei auf dem Server verbleibt, so wäre es denkbar, dass mit Eingabe des direkten Pfades das Bild weiter angezeigt werden kann, was dann zugleich eine öffentliche Zugänglichmachung bedeutet. Es besteht damit die Gefahr der Abmahnung. |